Informationen nach Art. 33 der EU REACH-Verordnung

Nach Art. 33 der europäischen REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) bestehen Informationspflichten für Lieferanten von Erzeugnissen, die sog. besonders besorgniserregende Stoffe (engl. substances of very high concern – SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten. Alle Stoffe, die in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen wurden, hat die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) in einer Übersicht auf ihrer Website veröffentlicht: REACH-Kandidatenliste

Eine Liste aller Stoffe aus der REACH-Kandidatenliste, die in Fahrzeugen enthalten sein können, wurde von der GADSL veröffentlicht: Global Automotive Declarable Substance List

Durch Eingabe der Porsche Teile-/Sachnummer in nachfolgender Suchmaske (Eingabe der Nummer ohne Punkte) können Sie ermitteln, ob in dem entsprechenden Bauteil SVHCs enthalten sind.

Generell gilt: Bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Artikels besteht keine Gefahr für Mensch und Umwelt.

Wir verfolgen etwaige Änderungen der REACH-Verordnung und die Entwicklung der REACH-Kandidatenliste. Sollten neue Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen werden, prüfen wir, ob unsere Produkte davon betroffen sind. Der Gesundheits- und Umweltschutz spielt während der Entwicklung, Herstellung, Verwendung und Entsorgung unserer Produkte eine wesentliche Rolle.

Deklaration Inhaltsstoffe nach REACH je Fahrzeug

Datum des Status 01.01.2024